Allgemeine Geschäftsbedingungen

CrescentLabs UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Februar 2026

§ 1

Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der CrescentLabs UG (haftungsbeschränkt), Müllheim, Deutschland (nachfolgend „CrescentLabs" oder „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Webdesign, Websiteerstellung und iOS-App-Entwicklung, die CrescentLabs mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB abschließt.

(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CrescentLabs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2

Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote von CrescentLabs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot ist in der Regel 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche oder elektronische Bestätigung durch CrescentLabs zustande. Die elektronische Form (E-Mail) ist der Schriftform gleichgestellt, sofern nicht anderweitig vereinbart.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektbeschreibung. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CrescentLabs.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, CrescentLabs alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte in verwendbarer digitaler Form
  • Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (z. B. Server, CMS, App Store Connect)
  • Freigaben und Feedback innerhalb vereinbarter Fristen
  • Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners auf Auftraggeberseite

(2) Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Zulieferung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von CrescentLabs. Dadurch bedingte Mehraufwände werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt. Er stellt CrescentLabs von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

§ 4

Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart:

  • 50 % der Gesamtvergütung sind als Anzahlung vor Projektbeginn fällig.
  • 50 % der Gesamtvergütung sind bei Abnahme oder Übergabe des fertigen Werkes fällig.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist CrescentLabs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnung in Rechnung zu stellen.

(5) CrescentLabs ist berechtigt, die Projektarbeiten bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Sich hieraus ergebende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten von CrescentLabs.

(6) Reisekosten, Drittanbieterkosten (z. B. Lizenzen, Hosting, App-Store-Gebühren) sowie sonstige Auslagen werden, sofern nicht im Angebot enthalten, gesondert nach Aufwand berechnet und bedürfen vorheriger Absprache.

§ 5

Änderungswünsche und Nachtragsangebote (Change Requests)

(1) Der im Angebot definierte Leistungsumfang („Scope") ist verbindlich. Änderungen, Erweiterungen oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang, die vom Auftraggeber gewünscht werden, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung in Form eines Nachtragsangebots.

(2) Wünscht der Auftraggeber während der Projektlaufzeit Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, teilt er dies CrescentLabs schriftlich mit. CrescentLabs prüft den Änderungswunsch und unterbreitet dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen ein entsprechendes Nachtragsangebot mit Angabe von Mehrkosten und etwaiger Auswirkungen auf den Projektzeitplan.

(3) Änderungswünsche werden erst nach schriftlicher Annahme des Nachtragsangebots durch den Auftraggeber umgesetzt. Bis zur Einigung über einen Change Request führt CrescentLabs die bisherigen Leistungen gemäß dem ursprünglichen Leistungsumfang fort.

(4) Mehraufwände, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen und die den ursprünglich vereinbarten Umfang nicht wesentlich überschreiten (Bagatellfälle bis 1 Stunde Mehraufwand), können von CrescentLabs ohne gesondertes Nachtragsangebot durchgeführt und nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden.

§ 6

Abnahme und Projektabschluss

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert CrescentLabs den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich zu rügen.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt oder nach Ablauf der Prüfungsfrist von 10 Werktagen keine schriftliche Mängelrüge eingeht.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge ist CrescentLabs berechtigt und verpflichtet, die gerügten Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Verweigert CrescentLabs die Nacherfüllung, schlägt sie fehl oder ist sie dem Auftraggeber nicht zumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

§ 7

Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) CrescentLabs behält an allen im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werken (Quellcode, Designs, Konzepte, Grafiken etc.) das Urheberrecht.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt CrescentLabs dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Die Übertragung dieses Nutzungsrechts auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CrescentLabs.

(3) CrescentLabs ist berechtigt, allgemeine Programmier- und Entwicklungskonzepte sowie wiederverwendbare Codekomponenten und Frameworks, die im Rahmen der Projektarbeit entwickelt wurden, auch für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

(4) CrescentLabs ist berechtigt, das Projekt zu Referenz- und Werbezwecken in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er stellt CrescentLabs von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten entstehen.

§ 8

Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich bekannt werden, die dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder die der Empfänger rechtmäßig von Dritten erhalten hat.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 9

Haftungsbeschränkung

(1) CrescentLabs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet CrescentLabs nur, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal den Nettowert des jeweiligen Auftragswertes.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von CrescentLabs für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) CrescentLabs haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • fehlerhafte oder unvollständige Informationen und Materialien des Auftraggebers
  • Änderungen am System durch den Auftraggeber oder Dritte nach Übergabe
  • Ausfälle von Drittanbieterdiensten (Hosting, App Stores, APIs)
  • höhere Gewalt

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von CrescentLabs.

§ 10

Kündigung und Projektabbruch

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

(2) Wird das Projekt auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, hat CrescentLabs Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand. Bereits gezahlte Anzahlungen werden verrechnet; übersteigen die geleisteten Arbeiten die Anzahlung, ist die Differenz sofort fällig.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch CrescentLabs aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt, gilt Abs. 2 entsprechend.

§ 11

Ausschluss des Widerrufsrechts

Da es sich bei CrescentLabs ausschließlich um B2B-Dienstleistungen handelt und Auftraggeber im Sinne dieser AGB ausnahmslos Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies wird mit Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt.

§ 12

Datenschutz

(1) CrescentLabs verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von CrescentLabs, die auf der Website abrufbar ist. Soweit CrescentLabs im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

§ 13

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CrescentLabs (Müllheim, Baden-Württemberg), soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

(5) CrescentLabs behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.